Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der OPTEC Endoscopy Systems GmbH.

Vorwort

Sie befinden sich auf dem Internetportal der OPTEC Endoscopy Systems GmbH, einem branchenspezifischen Internetangebot.

OPTEC Endoscopy Systems GmbH ist ein eingetragenes Markenzeichen des deutschen Patent- und Markenamtes in München und unterliegt damit den entsprechenden und zu beachtenden Schutzvorschriften.

1. Ausschließliche Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die von der OPTEC Endoscopy Systems GmbH getätigten Lieferungen, Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, die OPTEC Endoscopy Systems GmbH hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.

Verbraucher sind natürliche Personen, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die OPTEC Endoscopy Systems GmbH geht mit diesen Verbrauchern keine Geschäftsbeziehung ein. Unsere Produkte und Services bieten wir ausschließlich an gewerbetreibende Unternehmer an.

Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen haupt- oder nebenberuflichen Tätigkeit handeln (s. §14 BGB). Die OPTEC Endoscopy Systems GmbH geht Geschäftsbeziehungen ausschließlich mit Unternehmen in diesem Sinne ein.

Mit der Bestellung oder einer Auftragserteilung an die OPTEC Endoscopy Systems GmbH erklärt der Kunde, Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen zu sein. Die OPTEC Endoscopy Systems GmbH behält sich vor, dies im Einzelfall durch die Anforderung entsprechender Nachweise zu überprüfen.

2. Angebot, Vertragsschluss

Angebote der OPTEC Endoscopy Systems GmbH sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe, Maß und / oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. An die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen und Zeichnungen sowie Mustersendungen behält sich die OPTEC Endoscopy Systems GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Die OPTEC Endoscopy Systems GmbH kann dieses Angebot nach Wahl innerhalb von 14 Tagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesandt wird.

3. Ausführungsvorschriften des Bestellers

Gibt der Besteller die Konstruktions- oder Zusammensetzungsmerkmale des Liefergegenstandes in einer Weise vor, die von der gängigen Fertigung der OPTEC Endoscopy Systems GmbH abweicht, so trägt er die Verantwortung dafür, dass hierdurch Rechte Dritter nicht verletzt werden. Er stellt die OPTEC Endoscopy Systems GmbH von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

4. Lieferfristen, Liefertermine

Lieferfristen und Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart oder von der OPTEC Endoscopy Systems GmbH als verbindlich bestätigt werden. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware oder die von der OPTEC Endoscopy Systems GmbH erbrachte Leistung bereitgestellt ist. In allen Fällen, in denen die OPTEC Endoscopy Systems GmbH die Herstellung und Lieferung aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist (z. B. höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Mangel an Roh- und Betriebsstoffen usw.), verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Bei Vereinbarung einer Lieferfrist kommt die OPTEC Endoscopy Systems GmbH erst in Verzug, wenn ihr der Besteller eine Nachfrist von 14 Tagen gesetzt hat. Für den Fall einer Nicht-Abnahme der Lieferung oder Versandangebot ist die OPTEC Endoscopy Systems GmbH berechtigt, eine Nachfrist von 14 Tagen zu setzen. Danach kann die OPTEC Endoscopy Systems GmbH vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Kann die Ware aus Gründen nicht versendet werden, die der Besteller zu vertreten hat, ist die OPTEC Endoscopy Systems GmbH berechtigt die Ware auf Gefahr und Kosten des Bestellers einzulagern. Das Datum der Einlagerung gilt in solchen Fällen als Lieferdatum, der Lagerschein ersetzt die Vertragsdokumente.

5. Gefahrübergang

Die Lieferung erfolgt „ab Werk“, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich anderweitiges ergibt. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an, die den Transport ausführende Person übergeben ist, spätestens jedoch, nachdem sie die Betriebsstätte der OPTEC Endoscopy Systems GmbH. verlassen hat.

6. Sachmängelhaftung

Liegt ein von der OPTEC Endoscopy Systems GmbH zu vertretender Mangel vor, ist dieser unverzüglich anzuzeigen. Die OPTEC Endoscopy Systems GmbH ist nach ihrer Wahl zur Beseitigung des Mangels (Nacherfüllung) oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Nacherfüllung ist die OPTEC Endoscopy Systems GmbH verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege, – und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Reparatur- oder Kaufgegenstand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Es ist stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Die Sachmängelhaftungsfrist beträgt 6 Monate ab Abnahme / Übergabe des Reparatur- oder Kaufgegenstandes. Dieselbe Frist gilt auch für etwaige Schadensersatzansprüche, soweit diese Ansprüche nicht auf gesetzliche Vorschriften beruhen, deren Bestimmungen eine Verjährungserleichterung nicht zulassen. Darüberhinausgehende Ansprüche des Käufers / Bestellers, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Käufers / Bestellers sind ausgeschlossen.

7. Haftung

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen durch die OPTEC Endoscopy Systems GmbH oder ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beschränkt sich die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Die OPTEC Endoscopy Systems GmbH haftet bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die OPTEC Endoscopy Systems GmbH haftet nicht für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden nach § 823 BGB. Die Haftungsbegrenzung gilt auch, soweit der Besteller anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels verjähren nach 12 Monaten ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der OPTEC Endoscopy Systems GmbH Arglist vorwerfbar ist.

8. Pfandrecht/Eigentumsvorbehalt

Die OPTEC Endoscopy Systems GmbH behält sich das Pfandrecht am Reparaturgegenstand oder das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Gerät der Käufer oder Besteller in Verzug, ist die OPTEC Endoscopy Systems GmbH nach Wahl berechtigt, Erfüllungen zu verlangen oder den Reparaturgegenstand bzw. Kaufsache zurückzunehmen. In der Rücknahme oder einer Pfändung liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer oder Besteller unverzüglich schriftlich die OPTEC Endoscopy Systems GmbH zu benachrichtigen. Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt.

9. Preise, Zahlungen

Die Preise in EURO verstehen sich ab Werk zuzüglich Verpackung, Verladung, Fracht und dergleichen sowie zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise sind bei den bei Vertragsabschluss gültigen Preislisten zu entnehmen. Ältere Preislisten verlieren ihre Gültigkeit automatisch durch Inkrafttreten neuer Preislisten. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug (Skonto) zu leisten. Kommt der Besteller mit seinen Zahlungen in Verzug, ist die OPTEC Endoscopy Systems GmbH berechtigt, den entstehenden Verzugsschaden geltend zu machen. Nach angemessener Nachfristsetzung ist die OPTEC Endoscopy Systems GmbH außerdem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugschadens bleibt auch in diesem Fall vorbehalten. Bei Überschreitungen ist die OPTEC Endoscopy Systems GmbH berechtigt, Verzugszinsen in der in § 288 BGB festgelegten gesetzlichen Höhe zu verlangen. Der Besteller hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden. Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

10. Reparaturen

Sofern nichts anderes vereinbart, erstellt die OPTEC Endoscopy Systems GmbH nach Erhalt eines Instruments zunächst einen Kostenvoranschlag. Die Erstellung des Kostenvoranschlags erfolgt auf Grundlage eines nicht oder nur teildemontierten Instruments. An den Kostenvoranschlag hält sich die OPTEC Endoscopy Systems GmbH einen Monat gebunden. Die Reparatur wird erst dann durchgeführt, wenn der Kunde schriftlich den Auftrag zur Durchführung der Reparatur entsprechend dem Kostenvoranschlag erklärt. Stellt sich bei der Durchführung der Reparatur heraus, dass die im Kostenvoranschlag genannten Kosten infolge weiterer Mängel oder Mehraufwendungen nicht ausreichen, so ist die OPTEC Endoscopy Systems GmbH befugt, die Reparatur weiter zu führen, wenn dadurch die veranschlagten Kosten nicht um mehr als 15 % überschritten werden. Wird ein Reparaturauftrag nicht erteilt, wird das Instrument unrepariert zurückgeschickt und die Versandkosten werden berechnet. Für flexible Endoskope wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von € 100,- zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Versand berechnet. Für Endosono-Endoskope und TEE-Sonden beträgt die Bearbeitungsgebühr € 150,- zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Versand.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Erfüllungsort für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis mit dem Besteller ergebenden Pflichten ist 66280 Sulzbach. Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist ebenfalls 66280 Sulzbach. Dies gilt auch, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die OPTEC Endoscopy Systems GmbH ist berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

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